Der Begriff „Bio“ ist ein durch EU-Recht europaweit geschützter Begriff und darf nur verwendet werden, wenn wie bei der kbA-Baumwolle Richtlinien des ökologischen Landbaus eingehalten werden. Gleiches gilt für die Bezeichnungen aus „kontrolliert biologischem Anbau“ und „Öko“. Als „Bio“ beschrieben Produkte müssen entsprechenden Kriterienkatalogen entsprechen, auch wenn sie kein spezielle Bio-Zertifikat als Label-Kennzeichnung nutzen.
Ein Bio-Zertifikat für Baumwolle garantiert allerdings nur den ökologischen Anbau der Faser, während über die Weiterverarbeitung bis hin zum fertigen Kleidungsstück keine Aussagen getroffen werden.
Soziale Standards beinhaltet ein Bio-Zertifikat nicht. Es gelten die nur die gesetzlichen Standards, die in ärmeren Ländern allerdings wenig Schutz bieten. Eine Bio-Baumwollproduktion wirkt sich bei Kleinbauern in ärmeren Ländern zumindest in gewissem Maße mittelbar positiv auf die Lebensumstände aus. So kommen sie nicht mit gesundheitsgefährdenden Pestiziden in Kontakt und müssen keine teuren chemischen Düngemittel kaufen, sondern können hofeigenen Mist und Kompost auf die Felder aufbringen. Zudem lassen sich für Bio-Rohstoffe in der Regel höhere Preise erzielen.